Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende (bei BAföG, Ausbildungsvergütung, BAB)
Bei Bedürftigkeit erhalten Studentinnen und Auszubildende einen Mehrbedarf für Schwangerschaft und eine einmalige Zahlung für Schwangerschaftskleidung ab der 13. Schwangerschaftswoche und ab Geburt des Kindes einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Alleinerziehende erhalten unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II Leistungen für einen Mehrbedarf in Höhe von 12, 24, 36, 48 oder höchstens 60 Prozent des Regelbedarfes für Alleinerziehende:
Anzahl Alter des/der Kind/er Mehrbedarf
Kind/er
1 unter 7 Jahre 36%
1 über 7 Jahre 12%
2 unter 16 Jahre 36%
2 über 16 Jahre 24%
2 1 Kind über 7 Jahre und 24%
………………………1 Kind über 16 Jahre
3 Alter nicht relevant 36%
4 Alter nicht relevant 48%
>5 Alter nicht relevant 60%
Angebot von:
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Ansprechperson:
Empfang
Adresse:
Personen unter 25 Jahre:
Jugendberufsagentur
Herforder Str. 71
33602 Bielefeld
Personen über 25 Jahre:
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Herforder Str. 67
33602 Bielefeld
Für den Stadtbezirk Brackwede:
Germanenstr. 22
33647 Bielefeld
Für den Stadtbezirk Sennestadt:
Lindemannplatz 3
33689 Bielefeld
Telefonnummer:
0521-55617-0
Kosten:
Nein